Loyale und engagierte Mitarbeiter sind das Gold eines jeden Unternehmens. Und wie Gold auch: schwer zu finden und zu halten. Sogenannte Benefits, also zusätzliche Vorteile, die den Angestellten neben ihrem Gehalt geboten werden, sind eine wirkungsvolle Möglichkeit, diese guten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen begeistern und langfristig an sich binden. Der bewährteste Benefit ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kurz erklärt:
Zur betrieblichen Altersvorsorge zählen alle finanziellen Vorteile und Leistungen, die Sie als Unternehmer Ihren Angestellten gewähren. Die bekannteste Form ist die Altersversorgung im Sinne einer zusätzlichen Rente. Weitere Möglichkeiten sind Vorsorgeleistungen für Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versorgung von Hinterbliebenen und Versorgung bei Invalidität.
Die Vorteile einer Betrieblichen Altersvorsorge:
- Sparen I: Ihre Angestellten sparen dank der Bruttoentgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben.
- Sparen II: Die Altersversorgung über Ihr Unternehmen ist für Ihre Angestellten oft günstiger. Als Unternehmen können Sie Gruppentarife und Sonderkonditionen anbieten.
- Bequeme Abwicklung: Ihre Angestellten haben keinen Aufwand damit, denn alle Verträge und Beitragszahlungen werden vollständig von Ihrem Unternehmen verwaltet.
- Zusätzliche Rente: Ihre Angestellten müssen sich nicht allein auf die staatliche Rente verlassen, sondern bauen mit der bAV einen weiteren Stützpfeiler ihrer privaten Altersvorsorge auf.
- Zinsen und Rendite: Durch den Arbeitgeberzuschuss erhöht sich der eingezahlte Betrag und die Zinsen sowie die Rendite können für Ihre Angestellten höher ausfallen.
- Chancen auf Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie haben Mitarbeiter, die ihre Arbeitskraft bisher noch nicht versichert haben oder die keine Versicherung auf dem freien Markt annehmen wollte? Dann lohnt sich eine Prüfung beim Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge. Die meisten Modelle bieten nämlich weitere Optionen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung an und versichern auch Arbeitnehmer, die vorher durchs Raster gefallen sind.
- Sichere Geldanlage: Die eingezahlten Beträge für die betriebliche Altersvorsorge werden meist in risikoarmen Anlageklassen angelegt. Das heißt, die Gefahr, dass das Geld plötzlich weg ist, gibt es hier praktisch nicht.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein lukratives Angebot, um qualifizierte Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen und auch zu halten. Benefits wie diese fördern außerdem die positive Wahrnehmung und das Image.
Gut zu wissen – was die bAV sonst noch kann
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
Der große Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge besteht in der Entgeltumwandlung. Hierbei wird der eingezahlte Betrag direkt vom Bruttoarbeitslohn abgezogen, so dass weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen. Die Entgeltumwandlung ist je nach Bundesland bis zu einer Höhe von acht Prozent steuerfrei und bis vier Prozent sozialversicherungsfrei.
- Ausweis in der Unternehmensbilanz ist optional
Je nach Art und Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge sind Sie nicht verpflichtet, diese in der Unternehmensbilanz gesondert auszuweisen.
- Sie bestimmen, wie sich die bAV in Ihrem Unternehmen einfügt
Die Gestaltungsspielräume bei der betrieblichen Altersversorgung sind ebenso individuell, wie die Unternehmen selbst. Das heißt, Sie bestimmen, wie Sie die diese am besten in Ihren Geschäftsablauf integrieren können.
Dann rufen Sie mich am
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Fragen, die uns häufig gestellt werden:
Zuallererst: den Imagegewinn. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Angestellten ein lukratives Benefit, mit dem diese Steuern sparen und unkompliziert für das Alter vorsorgen können. Damit machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiv und können qualifizierte Mitarbeiter für sich begeistern.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder der Angestellte legt die betriebliche Altersvorsorge still oder er nimmt sie mit in sein neues Unternehmen. Für Sie als Arbeitgeber entstehen in beiden Fällen keine Nachteile.
Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zahlt in erster Linie der Arbeitnehmer. Der Betrag wird direkt von seinem Bruttolohn abgezogen. Die meisten Unternehmen beteiligen sich an der bAV und schießen je nach Vertragsmodell zwischen 20 und 30 Prozent des Bruttobeitrags zu. Renommierte Unternehmen erhöhen den eingezahlten Betrag Ihrer Angestellten um 100 Prozent.
Das hängt vom Unternehmen und Ihrer Branche ab. Welcher Anbieter die besten Tarife für Sie hat, lassen Sie am besten von einem Experten prüfen. Dieser kann Ihnen auch Tipps zur Ausgestaltung der Verträge sowie steuerlichen Aspekten geben.